Bewerbung zur Teilnahme

Logo der Stadt Weiterstadt. Es besteht aus dem Text Weiterstadt, wirken, wohnen, wachsen. Links daneben befinden sich 5 Kreise welche die 5 Stadtteile symbolisieren. Die Kreise sind entsprechend der Lage der Zentren der Stadtteile angeordnet und berühren sich, um das Miteinander zu verdeutlichen.

Weiterstädter Weihnachts- und Kunsthandwerkermarkt 2026

Öffnungszeiten:

Freitag         4. Dezember 2026              17:00 bis 22:00 Uhr

Samstag      5. Dezember 2026              14:00 bis 22:00 Uhr  

Sonntag       6. Dezember 2026              13:00 bis 20:00 Uhr

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
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Informationen zum Datenschutz

Informationen zum Datenschutz ►

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Verwaltung der Stadt Weiterstadt

1. Ansprechpartner

Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Stadt Weiterstadt, vertreten durch den Bürgermeister Niklas Gehnich, richten. Bitten wenden Sie sich hierfür an die Datenschutzbeauftragte Petra Krag, E-Mail: datenschutz@weiterstadt.de, Tel. 06150 / 400-1220.

Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht Ihnen als betroffener Person ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu:

Der Hessische Datenschutzbeauftragte, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Tel. 0611/1408-0, E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de.

2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Stadt Weiterstadt liegenden Aufgaben oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die der Stadt Weiterstadt übertragen wurde, erforderlich ist. Erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nicht aufgrund einer speziellen Rechtsvorschrift oder regelt diese den Datenschutz nicht abschließend, ist das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) anzuwenden.

Soweit Sie in einzelnen Fällen ausdrücklich gefragt werden, ob Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind, gilt Folgendes: Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Dies wirkt nur für die Zukunft. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt also rechtmäßig. Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Weiterstadt nicht auf einer Einwilligung, sondern auf gesetzlichen Regelungen, kann die Verarbeitung auch gegen den Willen der Betroffenen geschehen. Ein Widerruf der Einwilligung ist daher nur möglich und von Bedeutung, wenn Sie zuvor – z. B. in einem Brief, mündlich oder in einem Formular – um Ihre Einwilligung gebeten worden sind.

3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:

  • Vor- und Nachname,
  • Firma, Handelsregisternummer, Registernummer, Vor- und Nachname des gesetzlichen Vertreters, Bevollmächtigten o.ä.
  • Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
  • Steuernummer, Buchungs-, Kassenzeichen o.ä..

Wir erheben Ihre personenbezogenen Daten in erster Linie bei Ihnen selbst, z. B. durch Ihre Mitteilungen und Anträge. Wir erhalten Ihre personenbezogenen Daten daneben auch über Mitteilungen anderer Behörden. Diese Informationen verarbeiten wir weiter. Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind.

4. Wie verarbeiten wir diese Daten?

In automationsgestützten Verwaltungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren bspw. zur Festsetzung und Erhebung von Abgaben zugrunde gelegt. Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. Das gilt auch für die Durchführung von Dienstleistungen durch die ekom21.

5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?

Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem Verwaltungsverfahren bekannt geworden sind, dürfen wir nur dann an andere Personen oder Stellen (z. B. an Gerichte, Krankenkassen, Rentenversicherungsträger oder andere Behörden) weitergeben, wenn die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist oder Sie dem zugestimmt haben.

6. Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Verwaltungsverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind insbesondere die Verjährungsfristen.

7. Ihre Rechte

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

  • Recht auf Auskunft

Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z. B. Steuerart und Jahr) und zum Verfahrensabschnitt (z. B. Festsetzung, Vollstreckung) gemacht werden.

  • Recht auf Berichtigung

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

  • Recht auf Löschung

Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt insbesondere davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Eine Einschränkung ist nicht möglich, wenn an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z. B. gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung) besteht.

  • Recht auf Widerspruch

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.

  • Recht auf Beschwerde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Zuständig ist der Hessische Datenschutzbeauftragte, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Tel. 0611/1408-0, Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de.

 

Marktordnung Weiterstädter Weihnachts- und Kunsthandwerkermarkt

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Diese Marktordnung regelt die Teilnahme am Weiterstädter Weihnachts- und Kunsthandwerkermarkt. Veranstalter ist die Stadt Weiterstadt. Dieser übt auf dem Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus. Mit der Zulassung erkennt der Marktbeschicker die folgende Marktordnung als verbindlich an:

Allgemeines
1.1 Das Ziel des Weiterstädter Weihnachts- und Kunsthandwerkermarktes ist es, einen dreitägigen Markt im weihnachtlichen Ambiente durchzuführen. Die Stadt Weiterstadt ist der Veranstalter des Weihnachtsmarktes.
1.2 Das Angebot ist dem weihnachtlichen Ambiente anzupassen. Er wird vom Marktbeschicker in eigener Verantwortung weihnachtlich dekoriert. Der Stand muss auf gewachsenem Boden errichtet werden.
1.3 Das Waren- und Dienstleistungsangebot sollte so vielfältig wie möglich sein. Der Veranstalter entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Zulassung der Aussteller unter Berücksichtigung eines ausgewogenen und vielfältigen Warenangebots.
1.4 Das Warensortiment des Ausstellers muss bei Antragsstellung vollständig angegeben werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelne Warenangebote oder Warengruppen auszuschließen.
1.5 Warenangebote und Warengruppen, die dem Charakter eines Weihnachts- und Kunsthandwerkermarktes nicht entsprechen, können von der Zulassung ausgeschlossen werden.
1.6 Bei Interessenkonflikten, welche sich nicht durch Absprachen lösen lassen, gilt die Entscheidung der Marktleitung nach pflichtgemäßem Ermessen. Diese wird vom Veranstalter benannt.
1.7 Der Veranstalter legt die Standplätze fest und wird die Wünsche der Marktbeschicker wenn möglich berücksichtigen. Die Marktbeschicker haben keinen Anspruch auf festgelegte Stand- und Stellplätze.
1.8 Bei Antragsstellung muss der Marktbeschicker die vollständige Größe des Verkaufsstandes angeben. Bei Anhängern zählt hierzu auch die Deichsel, auch wenn diese nicht in das Verkaufsgeschäft integriert ist. Die zur Verfügung stehende Fläche soll vollständig und platzsparend ausgenutzt werden.
1.9 Die Standbeleuchtung ist ebenfalls weihnachtlich angemessen zu gestalten. Blinkeffekte und Lichtwechsel soll weitestgehend verzichtet werden.
1.10 Die Marktteilnehmer haben das kulturelle und unterhaltende Rahmenprogramm (Musik, Nikolaus, Chorgesang, o.ä.) zu dulden, und dürfen dessen Durchführung nicht beeinträchtigen.
1.11 Eine „Anzeige eines vorrübergehenden Gaststättenbetriebs" ist beim Verkauf von offenen Lebensmitteln und/oder Getränken zwingend erforderlich und muss von jedem Marktbeschicker eigenverantwortlich angezeigt werden.
1.12 Die Kommunikation zwischen Veranstalter und Marktbeschicker erfolgt vorwiegend über die vorhandenen E-Mail-Kontakte.
1.13 Das Tassenpfand beträgt einheitlich 3,00 €.
1.14 Muss der Weihnachtsmarkt aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Sicherheitslagen oder witterungsbedingter Ereignisse (insbesondere Sturm, Unwetter oder vergleichbare Naturereignisse) ganz oder teilweise abgesagt, unterbrochen oder vorzeitig beendet werden, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Bereits entrichtete Standgebühren werden unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungspauschale zur Deckung des entstandenen Verwaltungs- und Organisationsaufwandes erstattet.
1.15 Informationen zu Verarbeitung personenbezogener Daten nach der DSGVO sind dem gesonderten Datenschutzhinweis der Stadt Weiterstadt zu entnehmen.
Auf- und Abbau
2.1

Die Aufbauzeiten sind einzuhalten.

Mittwoch 8:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 20:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr

Im Einzelfall können auch abweichende Aufbauzeiten zugelassen werden. Für den Aufbau steht lediglich der Haupteingang, Schlossgartenstraße zur Verfügung. Die Marktbeschicker müssen sich vor Einfahrt bei der Marktleitung melden und bekommen den Standplatz zugewiesen.

Für die Anlieferung am Marktwochenende ist der Schlosspark (nur der Haupteingang in der Schlossgartenstraße) am Samstag ab 12:00 Uhr und am Sonntag ab 11:00 Uhr geöffnet. Während der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes ist eine Zufahrt mit einem PKW oder einem LKW auf dem gesamten Gelände untersagt.

2.2

Der Marktstand ist während der Öffnungszeiten des Weiterstädter Weihnachts- und Kunsthandwerkermarktes geöffnet und betriebsbereit zu halten.

Freitag 17:00 bis 22:00 Uhr
Samstag 14:00 bis 22:00 Uhr
Sonntag 13:00 bis 20:00 Uhr

Freitag und Samstag ist der Stand bis spätestens 23:00 Uhr abzuschließen und der Schlosspark zu verlassen. Während der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes ist ein Sicherheitspersonal anwesend. Der Schlosspark wird wie folgt durch Sicherheitspersonal überwacht:

Donnerstag 22:00 bis 8:00 Uhr
Freitag 22:00 bis 8:00 Uhr
Samstag 22:00 bis 8:00 Uhr
Sonntag 22:00 bis 8:00 Uhr
2.3

Der Abbau hat unverzüglich nach Beendigung des Weihnachtsmarktes zu erfolgen.
Für den Abbau stehen die folgenden Zeiten zur Verfügung:

Sonntag 20:00 bis 22:00 Uhr
Montag 8:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag 8:00 bis 15:00 Uhr

Die Einfahrt zum Abbau ist erst gestattet, nachdem die Marktleitung die Einfahrt für den Abbau freigegeben hat. Aussteller-Fahrzeuge haben bis zur Freigabe auf den ausgewiesenen Parkflächen zu verbleiben. Zuwiderhandlungen können zum künftigen Ausschluss von der Teilnahme des Weihnachtsmarktes führen.

Die Einhaltung der verkehrsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der jeweiligen Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer.

2.4 Für die Verkehrssicherheit des Marktstandes und der Beleuchtung ist jeder Aussteller selbst verantwortlich. Den Marktbeschickern wird empfohlen, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
2.5 Anfallende Abfälle müssen vom Marktbeschicker in eigener Verantwortung entsorgt werden. Der Standplatz ist sauber zu hinterlassen.
2.6 Entstandene Schäden während des Veranstaltungszeitraums müssen dem Veranstalter unverzüglich gemeldet werden. Etwaige Kosten trägt der Schädiger. Für Verlust oder Beschädigung übernimmt der Veranstalter keine Haftung, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
Brandschutz
3.1

An jedem Stand, Zelt oder Verkaufswagen mit einem Koch-, Back-, Grill-, Wärmegerät oder einer Feuerstelle ist, zur Brandbekämpfung von Entstehungsbränden, mindestens 1 Feuerlöscher nach DIN EN 3 oder DIN 14406 gut sichtbar und jederzeit griffbereit bereitzuhalten. (Löschmittelmenge mindestens 6 kg bzw. 6 l).

Der Einsatz von Schaum- oder Wasserlöschern sollte der Verwendung von Pulverlöschern immer vorgezogen werden. Zur Bekämpfung von Bränden in Fritteusen bis zu 50 l Füllmenge ist ein Feuerlöscher nach DIN EN 3 für die Brandklasse F (Fettbrand-Feuerlöscher) mit 6 l Löschmittelmenge gut sichtbar und jederzeit griffbereit bereitzuhalten.

Infrastruktur
4.1 Die Veranstalter sorgen für Toilettencontainer, diese werden vom Veranstalter organisiert.
4.2 Elektrische Heizkörper sind nicht zugelassen und werden durch die Marktleitung außer Betrieb genommen.
4.3 Die Energiekosten werden aufgrund der Aufstellung „Benötigter Energiebedarf" (Anlage 1) vor der Veranstaltung ermittelt und mit der Standgebühr in Rechnung gestellt. Zahlungsempfänger ist der Veranstalter.
4.4 Der Übergabepunkt für den Stromanschluss jedes Marktstandes ist der vom Veranstalter festgelegte Anschlusspunkt oder Verteilerkasten. Am Übergabepunkt endet die Verantwortung des Veranstalters. Der Marktbeschicker hat die alleinige Verantwortung für die Elektroinstallation und Beleuchtung am Marktstand. Es gelten die einschlägigen Normen, Vorschriften und Gesetze. Geht von einem Marktstand eine Gefahr aus, ist die Marktleitung berechtigt und verpflichtet, die Elektroinstallation außer Betrieb zu setzen.
4.5

Jeder Marktbeschicker verpflichtet sich, nur die maximal angemeldete Leistung (Anlage 1) zu installieren.

a. Grundlage ist die Aufstellung „Benötigter Energiebedarf" (Anlage 1), welche dem Veranstalter mit der eingereichten Bewerbung, spätestens am 30.09.2026, zur Verfügung stehen muss.
b. Nicht angemeldete Geräte werden von der Marktleitung oder einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter außer Betrieb genommen. Im Einzelfall kann der Veranstalter einer Weiternutzung zustimmen.
c. Bei der Nutzung von Leistungen kleiner 3,5 kW wird die Verwendung eines Personen-Schutzadapters 230 Volt/16 A Bemessungsfehlerstrom 30 mA empfohlen.
4.6 Wasserbehälter für Reinigung (Frischwasser und Brauchwasser) müssen von dem Marktbeschicker mitgebracht werden. Den Anweisungen der Lebensmittel-Überwachung ist Folge zu leisten.

Die Marktordnung zum Download erhalten Sie hier.

Ich/Wir bewerben uns um einen Stand auf dem Weiterstädter Weihnachts- und Kunsthandwerkermarkt.

Ihre Daten
Angaben zum Stand

Für den Verkauf von offenen Lebensmitteln und Getränken muss eine Anzeige eines vorübergehend Gaststättenbetriebes erfolgen (dies gilt nicht für gemeinnützige Vereine/Organsationen). Das Formular können Sie auf der Homepage der Stadt Weiterstadt herunterladen. Hierfür ist jeder Aussteller selbst verantwortlich.

Gebühren

Standgebühr pro m² für alle Veranstaltungstage, exkl. Energiekosten

  • Vereine                0,00 Euro
  • Privat/Hobby        6,00 Euro
  • Gewerbe            15,00 Euro

Energiekosten

Die Gebühren werden im Rahmen der Rechnungsstellung angefordert.
 

Die Energiekosten werden separat nach dem angegebenen Energiebedarf ermittelt und berechnet.

Der Energiebedarf kann auf der folgenden Seite eingetragen werden.
Grundlage für die Berechnung: 0,70€ kW/h x 20 Stunden

 

Einmalige Anschlusskosten

Schuko        50,00 Euro

CEE 16A   100,00 Euro

CEE 32A   250,00 Euro

Ich akzeptiere den vorgenannten Antrag, sowie die beigefügte Marktordnung zur Durchführung des Weiterstädter Weihnachts- und Kunsthandwerkermarktes. Als Ergänzung werden die Anlagen 1 beigefügt.

Anlage 1

Benötigter Energiebedarf

Diese Angaben sind unbedingt erforderlich, auch wenn es keine Veränderungen gegenüber den Vorjahren gibt.

Bitte tragen Sie in der jeweiligen Zeile die Anzahl der benötigten Elektrogeräte, bzw. den benötigten Energiebedarf ein. Sollten von ihrer Seite keine Angaben gemacht werden, nehmen wir den für diesen Typ üblichen
Mittelwert an.

Wir empfehlen die Verwendung eines Fehlerstromschutzschalters.

Angaben zum Anschluss-Stecker und deren Anzahl